Liebe Gäste der Genusszentrale in Duisburg,
wir beobachten die derzeitige Lage aufgrund der Corona-Pandemie mit wachsamer Aufmerksamkeit. Aktuell sind alle terminierten Kurse noch weiterhin (mit erhöhten Hygienemaßnahmen) geplant, allerdings kann sich dies aufgrund aktualisierter Einschätzungen jederzeit ändern. Über etwaige Änderungen und/oder Absagen werden wir hier informieren, Kursabsagen stehen dann in diesem Artikel und im jeweiligen Termin.
Update 03.05.2020: Immer noch sind die Maßnahmen in Kraft. Und digital: Immer noch ist der Datenschutz das Problem, dass die digitalen Erlebnisse verzögert. Keiner der großen Anbieter erfüllt die Voraussetzungen der DSGVO. Speziell geht es um den ADV-Vertrag, den die großen, amerikanischen Anbieter nicht bereitstellen. Wir lassen derzeit prüfen, ob der ADV-Vertrag entgegen der uns bisher erteilten Auskünfte doch nicht notwendig ist. Wir bleiben dran!
Update vom 16.04.2020:
Aufgrund der Verlängerung der Kontaktverbote und der weiteren Maßnahmen haben wir nun auch alle weiteren Kurse absagen müssen.
Wir arbeiten weiterhin an der DSGVO konformen Umsetzung unserer Erlebnisse in die digitale Welt. Viele der aktuell „Einfach so“ genutzten Dienste sind leider hier nicht geeignet, da wir den Datenschutz ernst nehmen und auch ernst nehmen müssen, gleichzeitig die in Frage kommenden Dienste überlastet sind und unsere Supportanfragen dort nicht zeitnah beantwortet werden, steht unser Konzept zwar, aber der Kommunikations-Dienstleister fehlt noch. So gerne wir schon direkt starten würde, danke hier auf jeden Fall schon für die Nachfragen und aufmunternden Nachrichten! Wir bleiben dran!
Unsere Vor-Ort Kurse terminieren wir, sobald absehbar ist, wann und wie wir dies dürfen, auch hier haben wir uns bereits viele Gedanken gemacht um unsere Kurse auch für alle sicher gestalten zu können.
Update vom 27.03.2020:
Mittlerweile ist Corona das beherrschende Thema, jede/r dürfte mitbekommen haben, dass uns das Thema als gesamte Gesellschaft noch lange, vermutlich locker ein Jahr, begleiten wird und wir anscheinend aktuell erst am Anfang der Welle stehen.
Wir überlegen uns daher aktuell alternative, digitale Wege, unsere persönlichen Erlebnisse zu Euch nach Hause zu bringen. Nicht einfach per Video, dafür gibt es bekannte Videoportale. Sondern als interaktives Erlebnis, dazu in unserem gesonderten Artikel „Es bahnt sich Neues an“ mehr!
Bis dahin, bleibt gesund und zuhause wenn möglich, wir informieren euch hier an dieser Stelle regelmäßig!
Euer Team der Genusszentrale in Duisburg,
Ben Hundebrink
Update vom 13.03.2020:
Unsere Veranstaltungen sind zwar keine öffentlichen Veranstaltungen, die unter die Untersagungsverfügung zählen dürften, der Sinn hinter dieser Verfügung erschließt sich uns allerdings, so dass wir uns dazu entschieden haben, unseren Teil zur Abflachung der Ansteckungswelle zu leisten und alle unsere geplanten Termine für offene Kurse, Tastings etc. zunächst abzusagen!
Sobald sich die Lage wieder beruhigt, oder eine Entspannung abzusehen ist, terminieren wir neu! Unsere Kursgutscheine gelten selbstverständlich länger, sofern myDays, Jochen Schweizer etc. nicht kostenfrei verlängern und Gutscheine drohen, abzulaufen, schreibt uns bitte rechtzeitig an, wir finden da eine Lösung!
Bis zur Neuterminierung weiterer Kurstermine könntet ihr z.B. auch unseren Newsletter abbonieren, bisher haben wir noch keinen versendet, die erste Nachricht wird dann hoffentlich bald die Verkündung der neuen Termine sein.
Lasst uns gemeinsam schauen, dass wir die Pandemie eindämmen und besiegen, bleibt gesund!
Euer Benjamin Hundebrink
Presseerklärung der Stadt Duisburg:
Die Stadt Duisburg hat sich eingehend mit der Umsetzung des Erlasses des Landes NRW (vom 13.3.2020) zur Durchführung von Veranstaltungen befasst. Das Land hat die Kommunen angewiesen, auch Veranstaltungen mit einer erwarteten Teilnehmerzahl unter 1.000 Teilnehmern grundsätzlich zu untersagen.
Das Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen.
Ebenfalls bis einschließlich 19. April 2020 sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt.
Von dem Verbot umfasst sind auch Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. Untersagt ist auch der Bordellbetrieb und der Besuch von Sportkursen, Fitnessstudios und ähnlichen Sporteinrichtungen.
Der Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit einem Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt möglich. Von der Schließung sind neben den Bürgerhäusern auch alle Jugendzentren und Jugendeinrichtungen betroffen.
Nach der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes sind zur Bewältigung der aktuellen Weiterverbreitung des Corona-Virus „massive Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderlich“. Damit sind gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit verbunden. Die Entwicklungen der letzten Tage zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen.
Die Zahl der Infizierten steigt auch in Duisburg stetig an, aktuell gibt es 24 Fälle.
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